BEI UNS WERDEN SIE WERTGESCHÄTZT


Möglichkeiten der Finanzierung


 

Entlastungsbetrag:
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 1 von 131 € je Monat
Angesparter Anspruch aus den Vormonaten bzw. dem Vorjahr möglich

Verhinderungspflege:
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 2 von bis zu 1.685 € pro Jahr
Seit 01.07.25 kann das gesamte Budget der Kurzzeitpflege für die Haushaltshilfe
genutzt werden. In Kombination mit der Verhinderungspflege ergibt 
das einen Betrag von 3.539 €

Pflegegeld/Selbstzahler:
Wir rechnen direkt mit Ihnen oder Ihren Angehörigen ab
Pflegegeld ab 347 € (Pflegegrad 2)
Finanzierung über eigene Mittel steuerlich absetzbar

 


Kein Pflegegrad vorhanden, aber dringend nötig?

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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