Möglichkeiten der Finanzierung
Entlastungsbetrag:
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 1 von 131 € je Monat
Angesparter Anspruch aus den Vormonaten bzw. dem Vorjahr möglich
Verhinderungspflege:
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 2
Seit 01.07.25 kann das gesamte Budget der Kurzzeitpflege für die Haushaltshilfe
genutzt werden. In Kombination mit der Verhinderungspflege ergibt
das einen Betrag von 3.539 €
Umwidmung der Pflegesachleistungen:
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 = 318,40 €, Pflegegrad 3 = 598,80 €,
Pflegegrad 4 = 743,60 €, Pflegegrad 5 = 919,60 €
Selbstzahler:
Wir rechnen direkt mit Ihnen oder Ihren Angehörigen ab
Finanzierung über eigene Mittel steuerlich absetzbar
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Kein Pflegegrad vorhanden, aber dringend nötig? Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung. |