BEI UNS WERDEN SIE WERTGESCHÄTZT


Möglichkeiten der Finanzierung


 

Entlastungsbetrag:
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 1 von 131 € je Monat
Angesparter Anspruch aus den Vormonaten bzw. dem Vorjahr möglich

Verhinderungspflege:
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 2
Seit 01.07.25 kann das gesamte Budget der Kurzzeitpflege für die Haushaltshilfe
genutzt werden. In Kombination mit der Verhinderungspflege ergibt 
das einen Betrag von 3.539 €

Umwidmung der Pflegesachleistungen:
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Anspruch ab Pflegegrad 2
   Pflegegrad 2 = 318,40 €, Pflegegrad 3 = 598,80 €, 
Pflegegrad 4 = 743,60 €, Pflegegrad 5 = 919,60 €

Selbstzahler:
Wir rechnen direkt mit Ihnen oder Ihren Angehörigen ab
Finanzierung über eigene Mittel steuerlich absetzbar

 


Kein Pflegegrad vorhanden, aber dringend nötig?

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

E-Mail
Anruf
Infos